Die Reiseversicherung

Für jeden Reisenden ist es wichtig, dass er im Ausland und auch während des Fluges beziehungsweise während der Reise versichert ist. Hier für gibt es verschiedene Versicherungen, für die man bei jeden Fall anders versichert ist.

Es gibt nicht nur die allgemeine Reiseversicherung, sondern viele verschiedene:

  • Reisestornoversicherung
  • Reisemittelversäumnisversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiserücktransportversicherung
  • Reiseprivathaftpflichtversicherung
  • Reiseassistenzversicherung
Viele Versicherungen die hier aufgezählt sind, sind in den meisten Fällen schon bekannt. Eine der wenigsten bekannten und doch wichtigsten Reiseversicherung ist die

Reiserücktransportversicherung:

Diese Versicherung ist meist gebunden an eine Reisekrankenversicherung. Hier zahlt die Versicherungsanstalt bei der der Reisende versichert ist. Sie organisiert und übernimmt den Rücktransport und des Reisenden und eventuell seiner mitreisenden beziehungsweise seiner Angehörigen und dem Gepäck. Die Reiserücktransportversicherung kommt dann in Kraft, wenn jemand auf der Reise erkrankt oder ein anderes plötzlich eintretendes Phänomen kommt. Andere Phänomene sind zum Beispiel Unruhen oder Naturkatastrophen in dem bestimmten reise-ziel. Jeder dem so etwas in seinem Reiseland passiert, möchte so schnell wie möglich zurück in sein Heimatland. Im Falle einer Krankheit des Reisenden kommt es oft zu weiteren Problemen, wie zum Beispiel dass der reisende nur bedingt Reisefähig ist zum Beispiel durch einen Beinbruch. In diesem Fall organisiert die Versicherung einen besonderen Service für den Reisenden, aber auch Flugtickets und das Gepäck werden von der Versicherung organisiert. Meist kommt es aber dazu das alle Plätze in der niedrigsten Klasse besetzt sind, so ist die Versicherung auch dafür v verantwortlich das der Reisende auch mit einer höheren Klasse fliegen können. Es kann natürlich auch vorkommen, dass eine Reisegesellschaft den kranken Passagier nicht befördert. Egal welche Diagnose der behandelte Arzt diagnostiziert. Als Begründung wird zum Beispiel der Schutz anderer Passagiere angegeben. Oder der Reisende wird als eine Verhinderung von außerplanmäßigen Zwischenlandungen angesehen. Das kann aber jede Fluggesellschaft selbst entscheiden, ob sie den Passagier mit nehmen. Auch hier kommt die Reiserücktransportversicherung in Kraft, sie organisiert ein neues Ticket für eine andere Fluggesellschaft oder sie sorgt dafür dass das bestehende Ticket für eine andere Fluggesellschaft umgebucht wird.

Eine andere noch meist unbekannte Reiseversicherung ist die

Reisegepäckversicherung:
Die Reisegepäckversicherung ist nur für den Reisenden sinnvoll der diese Versicherung abgeschlossen hat. Mitversichert sind zum Beispiel Familienmitglieder oder der Lebensgefährte beziehungsweise die Lebensgefährtin. Eine Übertragung auf andere reisenden ist nicht möglich. Sie kann für den Zeitraum der Reise abgeschlossen werden oder auch, für vielreisende oder Geschäftsmänner beziehungsweise Geschäftsfrauen, auf Dauer geschlossen werden. Dieser Dauerauftrag ist natürlich nur sinnvoll wenn man wirklich mehrmals im Jahr verreist. Die Versicherungssumme erschließt sich aus dem Wert des Gepäcks im Zeitraum der Reise. Wer Reiseandenken und Geschenke aus dem Besuchten Land mitbringt hat etwas Unglück, denn diese Dinge haben keinen Einfluss auf die Versicherungssumme. Diese Versicherung haftet für folgende Schäden:
  • Diebstahl
  • Verlust durch dritte (nicht bei Verletzung der Aufsichtspflicht)
  • Unfall
  • Naturkatastrophen wie Lawinen
  • Raub und vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
  • Fahrlässiges Verhalten von Dritten
Wie bei jeder Versicherung muss der Schadensfall sofort der Versicherungsastalt gemeldet werden. Man muss bei der Aufklärung der Sache mithilfe leisten zum Beispiel sofort bei Diebstahl die zuständige Polizei zurufen oder auch Strafanzeige gegen Dritte machen. Auch eine schriftliche Bescheinigung der verlorenen Gegenstände muss vorgelegt werden.